MeinlSuccess

Häufige Fragen

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Aufträge bzw. Änderungen unterfertigt und aus Sicherheitsgründen nur per Post oder per Fax:+43/1/531 88 319 angenommen werden.





Wie gebe ich Änderungen zu meinem Depot bekannt?
Bitte verwenden Sie das Formular „Änderungsauftrag“ und senden Sie die Informationen mit den geänderten Daten unterschrieben zu. Auch eine Zusendung des unterschriebenen Meldezettels ist möglich.
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular unterschrieben per Post oder per Fax 01 / 531 88 - 319.

Bitte verwenden Sie das Formular Änderungsauftrag, unterfertigen es mit Ihrem alten und Ihrem neuen Namen, und senden es gemeinsam mit einer Kopie der Standesurkunde (z.B. Heiratsurkunde) und des neuen Lichtbildausweises.

Senden Sie uns das ausgefüllte Formular unterschrieben per Post oder per Fax 01 / 531 88 - 319.







Wie kaufe ich Wertpapiere?
Bitte verwenden Sie das Formular „Transaktionsauftrag/Kauf“ und füllen folgende Felder aus:
  • Depotnummer
  • Vor- und Nachname des Kunden
  • Name oder ISIN des Wertpapiers
  • Anlagebetrag netto oder Anlagebetrag inkl. Ausgabeaufschlag
  • Limitangaben – nur bei börsennotierten Wertpapieren möglich - siehe Punkt „Limitierte Aufträge“
  • Erklärungen
  • Ort/Datum
  • Unterschrift
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular unterschrieben per Post oder per Fax an 01/53188 319.

Sofern Sie ein Produkt kaufen möchten, das Sie bisher nicht in Ihrem Depot hatten, wenden Sie sich bitte an eine(n) Berater/in Ihres Vertrauens.

Gerne stehen wir Ihnen unter 01/531 88 321 oder per e-mail: office@meinlsuccess.com zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an eine(n) Berater/in Ihres Vertrauens oder geben Sie uns Ihre Telefonnummer bekannt. Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.






Wann erhalte ich einen Konto- & Depotauszug ?
Ein Depotauszug wird Ihnen zweimal jährlich (zum Stichtag 30.6. und 31.12.) per Post zugesandt. Dieser gibt Ihnen Auskunft über den aktuellen Wert Ihrer Veranlagung.

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  1. 1. Depotnummer = Kontonummer
  2. 2. Gesamtsumme der Stücke zum Stichtag
  3. 3. AT0000660659 = ISIN
  4. 4. Kurs pro Stück/Anteil zum Stichtag
  5. 5. Kurswert = Gesamtwert aller Einzahlungen zum Stichtag (je Wertpapier)
  6. 6. Gesamtwert aller Veranlagungen = Gesamtdepotstand
    Stück/Anteil 2.308,36 x Kurs EUR 9,43 = EUR 21.767,83
    Stück/Anteil 700 x Kurs EUR 4,82 = EUR 3.374,00
Ein Kontoauszug wird Ihnen zweimal jährlich (zum Stichtag 30.6. und 31.12.) per Post zugesandt. Dieser gibt Ihnen Auskunft über den aktuellen Kontostand Ihres Verrechnungskontos.

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  1. 1. Kontonummer = Depotnummer
  2. 2. Valuta = Datum, an dem Gutschriften erfolgen bzw. das Kundenkonto belastet wird
  3. 3. Saldovortrag zu Ihren Gunsten/Lasten = Alter Kontostand
  4. 4. Euro 24,35 = Gutschrift zum Stichtag
  5. 5. Euro 6,09- =Belastung zum Stichtag
  6. 6. Neuer Kontostand (positive Beträge = Guthaben)






Wie kann ich den Kurs beim Kauf oder Verkauf meiner Wertpapiere festsetzen?
Ohne besondere Vermerke werden Wertpapierorders „bestens“ durchgeführt. Das bedeutet, dass der Auftrag des Kunden zu den jeweiligen Marktbedingungen gehandelt wird. Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf besteht die Möglichkeit der Limitierung des Auftrags. Damit definieren Sie, zu welchem Kurs Sie höchstens kaufen oder mindestens verkaufen möchten.
Für die Erteilung einer Limitorder sind, neben den üblichen Standardinformationen (Depotnummer, Name, Datum und Zeit, Unterschrift) folgende Angaben zwingend erforderlich:
  • Angabe des Produkts (Name oder ISIN)
  • Angabe der Menge in Anteilen
  • Angabe des Limits in EUR
  • Gültigkeit der Order, bei keiner Angabe gilt die maximale Dauer von 90 Tagen

Was bedeutet eine Limit-Order beim Kauf?
Mit einer Limit-Order können Sie definieren, dass die Wertpapier-Anteile nicht über einem von Ihnen definierten Kursniveau gekauft werden.
Generell gilt: ist die Gültigkeit Ihrer Limit-Order abgelaufen, verfällt diese gegenstandlos. Eine Nichtausführungsinformation und damit eine Warnung, dass Sie Ihr Limit eventuell neu setzen müssen, wird von der Meinl Bank nicht zur Verfügung gestellt. Beachten Sie darüber hinaus, dass jeweils nur ein Auftrag im Gegenwert Ihrer verfügbaren Geldmittel am Verrechnungskonto im Handelsbuch vermerkt werden kann.
Sofern Sie Ihre Order ändern möchten, muss Ihre Änderungsanfrage den ausdrücklichen und zuordenbaren Auftrag enthalten, die ursprüngliche Order zu löschen. Eine Löschung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Auftrag nicht inzwischen ausgeführt wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass die Börse Wien berechtigt ist, das Handelsbuch eines bestimmten Wertpapiers unter gewissen Marktbedingungen vollständig - inklusive Ihrer Limit-Order - zu löschen. Die Börse Wien veröffentlicht eine solche Maßnahme auf ihrer Website www.wienerborse.at. Unter solchen Umständen müssen alle Limit-Orders, die bestehen bleiben sollen, neu erteilt werden. Eine separate Information seitens der Meinl Bank erfolgt nicht.

Limitorders sind bei Investmentfonds generell nicht möglich.
Für die Erteilung einer Limitorder sind, neben den üblichen Standardinformationen (Depotnummer, Name, Datum und Zeit, Unterschrift) folgende Angaben zwingend erforderlich:
  • Angabe des Produkts (Name oder ISIN)
  • Angabe der Menge in Anteilen
  • Angabe des Ordertyps: Stopp Loss, Limit oder bestens
  • Angabe des Limits in EUR
  • Gültigkeit der Order, bei keiner Angabe gilt die maximale Dauer von 90 Tagen

Was bedeutet eine Stopp–Loss–Order beim Verkauf?
Mit einer Stopp-Loss-Order können Sie definieren, dass Ihre Wertpapier-Anteile verkauft werden, sobald ein bestimmtes, von Ihnen definiertes unteres Kursniveau erreicht oder unterschritten wird. Achtung: Eine Stopp-Loss-Order bestimmt nur die Schwelle für die Auslösung Ihrer Order und nicht ein unteres Ausführungsniveau. Einmal ausgelöst, ist Ihre Order ein „Bestens“-Auftrag und wird entsprechend behandelt

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von Stopp-Loss-Orders zu besonderen Risiken führt. Sinkt der Kurs nur kurzfristig unter Ihr Stopp-Limit, besteht die Gefahr, dass Ihre Anteile unter dem allgemeinen Marktniveau bzw. unter Ihrem Erwartungswert verkauft werden.

Was bedeutet eine Limit-Order beim Verkauf?
Mit einer Limit-Order können Sie definieren, dass Ihre Wertpapier-Anteile verkauft werden, sobald ein bestimmtes, von Ihnen definiertes oberes Kursniveau erreicht wird.

Generell gilt: ist die Gültigkeit Ihrer Limit-Order abgelaufen, verfällt diese gegenstandlos. Eine Nichtausführungsinformation und damit eine Warnung, dass Sie Ihr Limit eventuell neu setzen müssen, wird von der Meinl Bank nicht zur Verfügung gestellt.

Beachten Sie darüber hinaus, dass jeweils nur ein Limit für dieselben Anteile zum selben Zeitpunkt im Handelsbuch vermerkt werden kann. Sofern Sie Ihre Order ändern möchten, muss Ihre Änderungsanfrage den ausdrücklichen und zuordenbaren Auftrag enthalten, die ursprüngliche Order zu löschen. Eine Löschung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Auftrag nicht inzwischen ausgeführt wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass die Börse Wien berechtigt ist, das Handelsbuch eines bestimmten Wertpapiers unter gewissen Marktbedingungen vollständig - inklusive Ihrer Limit-Order - zu löschen. Die Börse Wien veröffentlicht eine solche Maßnahme auf ihrer Website www.wienerborse.at. Unter solchen Umständen müssen alle Limit-Orders und Stopp-Loss-Orders, die bestehen bleiben sollen, neu erteilt werden. Eine separate Information seitens der Meinl Bank erfolgt nicht.

Limitorders sind bei Investmentfonds generell nicht möglich.

Wann langt das Geld aus dem Verkauf auf meinem Konto ein?
Die Zeit bis zur Durchführung Ihres Auftrags ist u.a. von dessen Details (Limits o.ä.) und der aktuellen Handelbarkeit des jeweiligen Finanzinstruments abhängig. Für Wertpapiere im Handel der Börse Wien und einer Beauftragung ohne besondere Vermerke ist von 5-7 Werktagen auszugehen, bis der Verkaufserlös auf Ihrem Referenzkonto einlangt.







Wie hoch ist die Mindestveranlagungssumme?
Bei Neukunden beträgt die Mindestsumme für einen Einmalerlag EUR 2.500,-
Bei bestehenden Kindern ist die Veranlagung ab EUR 100,- oder
1 Stück/Anteil möglich.
Die Mindestsparplanrate beträgt generell EUR 50,- pro Monat.






Wie veranlasse ich eine Überweisung?
Bitte vermerken Sie folgende Angaben auf Ihrem Überweisungsauftrag:

  • Kontonummer bei der Meinl Bank AG
  • Name des Kontoinhabers bei der Meinl Bank AG
  • Begünstigte Person
  • Kontonummer der begünstigten Person (IBAN = internationale Kontonummer, bei EU-Überweisungen unbedingt anführen)
  • Bankleitzahl (BIC = international gültiger Identifizierungscode einer Bank, bei EU Überweisungen unbedingt anführen)
  • Betrag

Senden Sie das unterfertigte Schreiben per Post oder per Fax an 01/53188 319.






Wie verkaufe ich Wertpapiere?
Bitte verwenden Sie das Formular „Transaktionsauftrag/Verkauf” und füllen Sie folgende Felder aus:
  • Depotnummer
  • Vor- und Nachname des Kunden
  • Name oder ISIN des Wertpapiers
  • Die Menge, die verkauft werden soll entweder einen Betrag in EUR (Gegenwert) oder die Anzahl der Anteile (Anteile/Stück)
  • Limitangabe – nur bei börsennotierten Wertpapieren möglich - siehe Punkt „Limitierte Aufträge”
  • Die Information, auf welches Konto der Erlös überwiesen werden soll oder ob es auf dem Verrechnungskonto verbleiben soll
  • Die Information, ob nach erfolgtem Totalverkauf das Konto/Depot geschlossen werden soll
  • Erklärungen
  • Ort/Datum
  • Unterschrift

Senden Sie uns das ausgefüllte Formular unterschrieben per Post oder per Fax an 01/53188 319.

Wie ist bei mehreren Depotinhabern vorzugehen?
Sämtliche Depotinhaber können unabhängig voneinander kaufen oder verkaufen, die Unterschrift eines einzigen ist ausreichend. Für eine Schließung des Depots ist die Unterschrift aller Depotinhaber nötig.







Werden Vollmachten akzeptiert?
Nein, Vollmachten, die der Kunde einem Berater ausstellt, werden nicht akzeptiert.






Wie füge ich diese meinem bestehenden Depot hinzu?
Unabhängig vom verwandtschaftlichen oder sonstigen Verhältnis des bestehenden Depotinhabers zu der Person, die als neuer Inhaber hinzugefügt werden soll, ist die Errichtung eines neuen Depots erforderlich.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Berater auf, der die nötigen Unterlagen dafür hat oder rufen Sie uns unter 01/531 88-321 an.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass gemeinsame Depotinhaberschaften kein taugliches Instrument für die Nachlassregelung darstellen.
Zu einem bestehenden Depot hinzugefügt werden kann mit Zustimmung aller Depotinhaber ein „Einzelzeichnungsberechtigter“. Diese Person kann unbeschränkt über die Vermögenswerte auf dem Depot verfügen, handelt jedoch auf Rechnung und Risiko der Depotinhaber.

Für die Eintragung von Einzelzeichnungsberechtigungen wenden Sie sich ebenfalls an Ihren Berater. Der Berater selbst darf jedoch nicht Zeichnungsberechtigter auf Ihrer Konto-/Depotverbindung sein.






Worauf ist beim Wertpapierübertrag zu achten?
Voraussetzung für die Übertragung eines Wertpapiers ist, dass genügend Bargeld am Verrechnungskonto vorhanden ist, damit die anfallenden Spesen verrechnet werden können. Den genauen Spesenbetrag entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen Leistungs- und Preisverzeichnis.

Bitte geben Sie immer an, ob auch das dazugehörige eventuelle Guthaben des Verrechnungskontos übertragen werden soll.

Falls Sie alle Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen möchten, informieren Sie uns, ob Ihr Depot und Konto bei der Meinl Bank geschlossen werden soll.






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