MeinlSuccess


Meinl Trio
(vormals Meinl Abfertigungsfonds)

Einnahmen-Ausgaben Rechner können seit 1.1.2007 bis zu 10 % ihres Überschusses, maximal jedoch 100.000.- Euro, einkommenssteuerfrei stellen. Vorraussetzung ist eine Investition über den entsprechenden Betrag im betreffenden Veranlagungsjahr und zwar in einen Investmentfonds gem. § 14 Abs 5 Z 4 EStG. Nach Ablauf von 4 Jahren kann der investierte Betrag ohne Nachversteuerung verkauft werden.


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